Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(AGBs.pdf
)
Maklervertrag:
Mit der Annahme unseres
telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Angebotes kommt ein
Maklervertrag zustande, mit dem sich der Empfänger verpflichtet bei
Abschluss eines Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages, die im Angebot
ausgewiesene Nachweis- oder Vermittlungsprovision an uns zu zahlen.
Der Makler hat Anspruch
auf Teilnahme am Vertragsabschluss bzw. Beurkundungstermin und auf eine
Ausfertigung der Vertrags- bzw. Kaufurkunde.
Wir sind
uneingeschränkt berechtigt auch für den anderen Vertragsteil tätig zu
werden.
Angebote:
Mit der Entgegennahme
des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit den Bedingungen einverstanden.
Auch bei künftigen Objektnachweisen, Objektangeboten oder Vermittlungen
gelten diese Geschäftsbedingungen. Es gilt als genehmigt und vereinbart,
dass wir im Rahmen der Doppeltätigkeit für jede Seite tätig sind.
Unsere Angebote,
Mitteilungen und Unterlagen sind vertraulich und nur für den
Angebotsempfänger persönlich bestimmt. Sie dürfen daher weder das Angebot,
noch Einzelheiten daraus ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergeben. Kommt
infolge unbefugter Weitergabe der Informationen ein Vertrag mit einem Dritten
zustande, ist der ursprüngliche Empfänger verpflichtet, die im Angebot
ausgewiesene Nachweis- oder Vermittlungsprovision in voller Höhe an uns zu
zahlen, sofern wir diese nicht von den Vertragsabschließenden erhalten.
Die in unseren
Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den Auskünften der Verkäufer,
Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden. Wir bemühen uns,
über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben
zu erhalten, jedoch können wir eine Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit nicht übernehmen.
Vorkenntnis:
Ist dem Empfänger das
von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich
mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Unterlässt er dies, erkennt
er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den
Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
Wird Ihnen ein von uns
angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser
Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden,
wird empfohlen den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich
mitzuteilen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.
Provision:
Mit Abschluss eines
rechtswirksamen notariellen oder privatrechtlichen Vertrages über ein nachgewiesenes Objekt
ist die im Maklervertrag vereinbarte Provision fällig und verdient. In jedem
Fall eines nachgewiesenen Objektes oder vermittelten Vertrages entsteht der
Honoraranspruch des Maklers in Höhe des im Angebot festgelegten
Provisionssatzes. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss des
Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch
dann, wenn der erhaltene Nachweis einem Dritten zugänglich gemacht wurde und
dieser den Vertrag abschließt. Mehrere Auftraggeber haften
gesamtschuldnerisch für die volle Provision.
Unser
Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des
Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt oder zu abweichenden Vereinbarungen
erfolgt, soweit der wirtschaftliche Erfolg des geschlossenen Vertrages nicht
wesentlich von dem von uns bearbeiteten Angebotsinhalt abweicht.
Unser
Provisionsanspruch ist auch dann gültig, wenn der Angebotsempfänger als
gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten im eigenen
Namen den nachgewiesenen oder vermittelten Vertrag abschließt. Als Dritte
gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische Personen,
die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden oder in ähnlicher enger
Verbundenheit mit dem Angebotsempfänger stehen.
Andere individuelle und
schriftlich vereinbarte Gebühren, wie zum Beispiel ein Dienstleistungsentgelt bei
Rücktritt von einer Kauf- bzw. Mietzusage oder Reservierungsvereinbarung
werden mit Eintritt des Ereignisses fällig und zahlbar.
Haftungsausschluss:
Irrtum, Zwischenverkauf
bzw. Zwischenvermietung oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten. Die
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für Irrtümer haften wir nicht.
Unsere Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Bonität:
Hanzig Immobilien
haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand:
Erfüllungsort und
(sofern der Empfänger Vollkaufmann ist) Gerichtsstand ist Bielefeld.
Auf das
Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Teilunwirksamkeitsklausel:
Sollten einzelne
Bestandteile oder Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile oder
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestandteile
oder Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen.
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