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heutiges Datum: 23.02.12
 

www.Hanzig-Immobilien.de / AGB's



 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen 
(AGBs.pdf )

  

Maklervertrag:

Mit der Annahme unseres telefonischen, schriftlichen oder persönlichen Angebotes kommt ein Maklervertrag zustande, mit dem sich der Empfänger verpflichtet bei Abschluss eines Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages, die im Angebot ausgewiesene Nachweis- oder Vermittlungsprovision an uns zu zahlen.

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Vertragsabschluss bzw. Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Vertrags- bzw. Kaufurkunde.

Wir sind uneingeschränkt berechtigt auch für den anderen Vertragsteil tätig zu werden.

 

Angebote:

Mit der Entgegennahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit den Bedingungen einverstanden. Auch bei künftigen Objektnachweisen, Objektangeboten oder Vermittlungen gelten diese Geschäftsbedingungen. Es gilt als genehmigt und vereinbart, dass wir im Rahmen der Doppeltätigkeit für jede Seite tätig sind.

Unsere Angebote, Mitteilungen und Unterlagen sind vertraulich und nur für den Angebotsempfänger persönlich bestimmt. Sie dürfen daher weder das Angebot, noch Einzelheiten daraus ohne unsere Zustimmung an Dritte weitergeben. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der Informationen ein Vertrag mit einem Dritten zustande, ist der ursprüngliche Empfänger verpflichtet, die im Angebot ausgewiesene Nachweis- oder Vermittlungsprovision in voller Höhe an uns zu zahlen, sofern wir diese nicht von den Vertragsabschließenden erhalten.

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den Auskünften der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten, jedoch können wir eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernehmen. 

 

Vorkenntnis:

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen und auf Maklerdienste dieser Anbieter zu verzichten.

 

Provision:

Mit Abschluss eines rechtswirksamen notariellen oder privatrechtlichen Vertrages über ein nachgewiesenes Objekt ist die im Maklervertrag vereinbarte Provision fällig und verdient. In jedem Fall eines nachgewiesenen Objektes oder vermittelten Vertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in Höhe des im Angebot festgelegten Provisionssatzes. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mit ursächlich gewesen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der erhaltene Nachweis einem Dritten zugänglich gemacht wurde und dieser den Vertrag abschließt. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt oder zu abweichenden Vereinbarungen erfolgt, soweit der wirtschaftliche Erfolg des geschlossenen Vertrages nicht wesentlich von dem von uns bearbeiteten Angebotsinhalt abweicht.

Unser Provisionsanspruch ist auch dann gültig, wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten im eigenen Namen den nachgewiesenen oder vermittelten Vertrag abschließt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden oder in ähnlicher enger Verbundenheit mit dem Angebotsempfänger stehen.

Andere individuelle und schriftlich vereinbarte Gebühren, wie zum Beispiel ein Dienstleistungsentgelt bei Rücktritt von einer Kauf- bzw. Mietzusage oder  Reservierungsvereinbarung werden mit Eintritt des Ereignisses fällig und zahlbar.

 

Haftungsausschluss:

Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung oder Zwischenverpachtung bleiben vorbehalten. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für Irrtümer haften wir nicht. Unsere Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

 

Bonität:

Hanzig Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort und (sofern der Empfänger Vollkaufmann ist) Gerichtsstand ist Bielefeld.

Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

 

Teilunwirksamkeitsklausel:

Sollten einzelne Bestandteile oder Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile oder Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestandteile oder Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.